Umsatzsteuerbefreiung für Eigenverbrauch auch bei PV-Bestandsanlagen möglich

Liebe Mitglieder,

viel von euch haben eine PV-Anlage auf dem Dach und das schon länger.
Bei Neuanlagen hat sich 2023 geändert, dass bis zu einer Leistung 30 kWp keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten ist und auch der Eigenverbrauch Umsatzsteuerfrei ist.
Wer nun eine Alt-Anlage hat, die Auch Umsatzsteuerfrei ist, musste jedes Jahr in der Steuer für seinen selbst erzeugten Strom Umsatzsteuer abführen. Das wurde für Alt-Anlagen auch nicht komplett abgeschafft, aber es gibt Möglichkeiten sich davon befreien zu lasse, sofern man nicht mehr als 22.000 € an Umsatz hat, was mit privaten Dachanlagen bis 30 kWp nicht der Fall ist.
1. Es wird real mehr als 90% des Stroms selbst verbraucht
2. Man hat einen Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto. Dann wird davon ausgegangen, dass keine hohe Einspeisung ins Netz besteht.
Weitere Hintergründe und Einzelheiten finden sich in diesem Artikel:
https://www.pv-magazine.de/2023/11/24/befreiung-von-der-umsatzsteuer-auch-fuer-photovoltaik-bestandsanlagen/